Ich habe seit Beginn meiner Abgeordnetentätigkeit im Deutschen Bundestag viele solcher tragischen Fälle kennengelernt. Die betroffenen Elternteile (eng. left-behind parents, LBPs) haben mir berichtet, dass sie anfangs noch an die Rückführung ihrer Kinder geglaubt hätten. Denn mit dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) gibt es ein internationales Regelwerk, das genau für solche Fälle konzipiert worden ist. Es soll zum einen „die sofortige Rückgabe widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sicherstellen“ und zum anderen „gewährleisten, dass das in einem Vertragsstaat bestehende Sorgerecht und Recht zum persönlichen Umgang in den anderen Vertragsstaaten tatsächlich beachtet wird.“
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